Bestimmt haben Sie diese Tage die Steuerformulare Ihrer Wohnortgemeinde erhalten. Mit der Steuererklärung 2011 wird nun der definitive Steuerbetrag für das Jahr 2011 ermittelt, unter Berücksichtigung der im letzten Jahr bereits geleisteten Akontozahlungen.
Während der ordentlichen Einreichungsfrist bis Ende März wird es uns nicht möglich sein, alle Steuererklärungen zu erledigen. Stellen Sie uns Ihre Steuerformulare sofort nach Erhalt zu. So können wir innert Frist sicherstellen, dass wir in der zutreffenden Gemeinde ein Fristgesuch eingereicht haben oder noch einreichen können. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns auch die Steuerformulare von ausserkantonalen Gemeinden (Liegenschaftenbesitz in anderen Kantonen) zustellen. Die notwendigen Unterlagen für die Ausarbeitung der Steuerformulare können Sie uns auch separat zu einem späteren Zeitpunkt senden. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie jedoch darauf hinweisen, dass Steuernachforderungen ab dem 1. Oktober zu verzinsen sind. Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, die vom Steueramt in Rechnung gestellten Steuerraten zu bezahlen.
Um Ihnen das Zusammentragen der für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste der wichtigsten Angaben erstellt. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, die Kopie der letzten Steuererklärung (2010) hervorzunehmen. Anhand dieser können Sie ebenfalls die Belege zusammentragen.
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